Mietbedingungen
Der Bootsmieter verpflichtet sich zu einem schonenden Umgang mit der Natur. Er erklärt sich bereit, nicht an unberührten Flussufern anzulanden, nur übliche Ein-,Aus- satzstellen und Raststellen zu benutzen. Kiesinseln als Lebensraum seltener Tiere (Flussregenpfeifer, Flussuferläufer) nicht zu betreten, in Schilfgürtel nicht einzufahren, Tiere nicht durch zu nahes Heranfahren zu erschrecken und zu vertreiben, keinen Müll zu hinterlassen.
Kinder müssen in jedem Fall Schwimmwesten nach CE-Norm tragen. Nichtschwimmer sind nicht zugelassen. Kanufahren ist eine Sportart,die körperliche Leistungsfähigkeit voraussetzt, und gewisse Risiken birgt! Kentern! Aus diesem Grund sind Nichtschwimmer nicht zugelassen.
Alles Gepäck ist wasserdicht zu verpacken. Wir haften nicht für Schäden, die durch Wasser entstehen. Handys und Autoschlüssel mit Wegfahrsperre vertragen kein Wasser. Bitte bringen Sie trockene Wechselkleidung mit. Bitte fahren Sie nicht barfuss, am besten sind Schuhe, mit denen man ins Wasser treten kann, keine Schuhe ohne Fersenriemen.
Wir haben für Sie eine eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Reiseveranstalterversicherung abgeschlossen. Kanufahren ist eine Sportart, die ohne Alkohol betrieben wird. Die Hauptgefahr von Alkohol besteht in einem Kreislaufversagen bei einer plötzlichen Kenterung. Es gelten für Alkohol die gleichen Bestimmungen wie im Straßenverkehr. Bei Alkoholgenuss ist der Veranstalter berechtigt, aus Sicherheitsgründen die Fahrt sofort abzubrechen. Kosten, die hierdurch entstehen, trägt der Mieter. Die Reisekosten auch für mehrere Tage verfallen. Das Befahren von Wehren ist untersagt. Für Schäden am Mietboot, die bei normalem Gebrauch entstehen, haftet der Veranstalter. Für den Verlust oder mutwillige Beschädigung haftet der Mieter. Die Boote sind pünktlich gereinigt abzugeben. Mithilfe beim Aufladen setzen wir voraus.